Was ist der Elternbeirat?

„Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler […] einer Schule. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgeneiner Bedeutung sind.“ (Art. 65 Abs. 1 BayEUG)
Im Einzelnen bedeutet das:
  • Aktives Gestalten der Partnerschaft von Schule und Elternhaus
  • Mitbestimmung und Mitwirkung bei Schulentscheidungen z. B. bei Anschaffungen
    oder der Hausordnung
  • Ideengeber und Mitorganisator z. B. bei Schulfesten
  • Etwa sechs Elternbeiratssitzungen pro Schuljahr bieten Gelegenheit sich über schulische Themen zu informieren.
„Es ist die Aufgabe des Elternbeirates über Wünsche, Anregungen und Vorschläge
der Eltern zu beraten.“ (Art. 65 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BayEUG)

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