Einschulung 2022

Die Einschulung zum Schuljahr 2022 / 2023


Wir freuen uns auf die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler in Margetshöchheim und in Erlabrunn!

Auch in diesem Jahr haben wir allen Erziehungsberechtigten von Vorschulkindern die Unterlagen in einem Umschlag zugeschickt. Den Kontakt halten wir dann gern per Email oder am Telefon. Einen Einschulungstermin in der Schule gibt es nicht. Allerdings wollen wir versuchen im Juni einen gemeinsamen Informationsabend durchzuführen.

1.    Wer darf und muss sich für die erste Klasse anmelden?
Alle Kinder die bis zum 30. September 2022 sechs Jahre alt werden (Geburtsdatum 01.10.2015 bis 30.09.2016) – auch wenn das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden soll oder eine andere Grundschule besuchen soll.

2.    Für welche Kinder gibt es den sogenannten Einschulungskorridor?
    Für Kinder, die zwischen dem 01.07. - 30.09.2022 sechs Jahre alt werden, gibt es
    einen sog. Einschulungskorridor. Nach voraussichtlich telefonischer Beratung  
    durch die Schule entscheiden die Erziehungsberechtigten verbindlich, ob sie ihr Kind in   
    diesem Jahr einschulen wollen oder eine Einschulung in das darauffolgende Schuljahr
    verschieben. Für diesen Fall muss das Formular „Mitteilung – Einschulungskorridor“ bis
    zum 10.04.2022 in der Schule abgegeben werden. Eine Verlängerung der Frist ist nicht
    möglich. Wird keine entsprechende Erklärung abgegeben, wird das Kind im
    kommenden Schuljahr schulpflichtig.

3.  Für Kinder, die bereits im Schuljahr 2021/22 zurückgestellt waren, ist der
     Zurückstellungsbescheid der Anmeldung beizufügen.

4.    Dürfen auch jüngere Kinder angemeldet werden?
    Kinder, die zwischen dem 01.10. und dem 31.12.2016 geboren sind, gelten auf
    Antrag als schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass sie aufgrund ihrer körperlichen,
    geistigen und sozialen Entwicklung mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können.
    Kinder, die nach dem 31.12.2016 geboren sind, gelten auf Antrag der
    Erziehungsberechtigten als schulpflichtig. In diesen Fällen ist ein schulpsychologisches
    Gutachten erforderlich.

5. Können Kinder auch ein Jahr später in die Schule gehen? Kinder, die vor dem     
    01.07.2016 sechs Jahre alt sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten    
    zurückgestellt werden. Hierfür müssen zwingende Gründe
    vorliegen. Eine Entscheidung obliegt nach Absprache mit den Eltern der Schulleitung.
    Wir bitten in diesen Fällen um eine gesonderte Terminvereinbarung.

6.    Was wird für die Schulanmeldung gebraucht?
  • Anmelde-Formular mit Frageblatt
  • Kopie der Geburtsurkunde oder Familienstammbucheintrag
  • Kopie des U-Heftes (Nachweis über die Früherkennungsuntersuchung U9)
  • Kopie des Impfpasses (Nachweis über die Masernschutzimpfung)
  • Notfall-Informationsblatt (E-Mail-Adresse, Allergien, Krankheiten)
  • Einwilligung Veröffentlichung personenbezogener Daten
  • Sorgerechts-Regelung (bei entsprechender Familiensituation)
  • Angabe zum Bedarf der Mittagsbetreuung (Anmelde-Formular folgt separat)
  • Im gegebenen Fall  Mitteilung Einschulungs-Korridor

  • Im gegebenen Fall  Antrag auf Zurückstellung
·         Im gegebenen Fall ein Gastschulantrag an eine andere Schule


7.    Bis wann müssen die Einschulungsunterlagen in der Schule sein?

   Bitte schicken Sie die Unterlagen bis spätestens zum 18.03.22 in die Schule.
   Gern beantworten wir Ihre Fragen per Mail oder Telefon:
  
   0931 46 13 49
   mail@schule-margetshöchheim.de

Zusätzliche Informationen