Änderung bei der kostenfreien Ausgabe von Wertmarken für die Sommerferien
Berechtigt sind:
- dritte und weitere Kinder einer Familie (nicht Gastkinder)
- Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern (SGB II)und von Sozialhilfeempfängern
- arbeitslose Jugendliche (nicht aber Schulabgänger des abgelaufenen Schuljahres)
- behinderte Kinder und Jugendliche
- Kinder von Asylbewerbern
- Kinder bei Pflegefamilien Bei Abholung der Sommerferienkarte ist zwingend vorzulegen:
- Der Nachweis über die Berechtigung (z.B. ALG II-Bescheid, Sozialhilfebescheid, Behindertenausweis, Asylbescheinigung, etc.) UND
- eine Stammkarte des VVM (Falls das Kind noch keine Stammkarte hat, bitte unbedingt vorher beim VVM beantragen; bereits vorhandene Schülerstammkarten können verwendet werden. Die Anträge sind online unter: www.vvm-info.deerhältlich) Die Fahrkarten für Berechtigte und der Ferienpass sind ab ca. Mitte Juli in den Rathäusern abholbar. Bitte die örtlichen Ausgabetermine beachten! Landratsamt Würzburg
Kommunale Jugendarbeit
Frau Kuhn / Frau Handke
Tel. 0931/8003-297 /-379
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!