Was ist der Elternbeirat?
- Aktives Gestalten der Partnerschaft von Schule und Elternhaus
-
Mitbestimmung und Mitwirkung bei Schulentscheidungen z. B. bei Anschaffungen
oder der Hausordnung - Ideengeber und Mitorganisator z. B. bei Schulfesten
- Etwa sechs Elternbeiratssitzungen pro Schuljahr bieten Gelegenheit sich über schulische Themen zu informieren.
„Es ist die Aufgabe des Elternbeirates über Wünsche, Anregungen und Vorschläge
der Eltern zu beraten.“ (Art. 65 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BayEUG)
der Eltern zu beraten.“ (Art. 65 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BayEUG)